Verkehrsrecht
In der Regel kommt man völlig unerwartet und unvorhersehbar mit dem Verkehrsrecht in Kontakt. Sei es, dass man in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, oder dass man einen Strafzettel (Organstrafverfügung, Anonymverfügung, Lenkererhebung, etc.) erhält oder dass einem der Führerschein entzogen wird.
Hier kann der Rechtsanwalt zunächst beratend zur Seite stehen. Die Ansichten der Betroffenen bei einem Verkehrsunfall sind oft konträr. Zwar steht hinter jedem Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung, doch will keiner der Fahrer die Herabstufung der Versicherungsstufe (Malus) hinnehmen. Damit wird oft das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls bestritten.
Darüber hinaus wird der eigene Schaden, wenn er nicht durch eine Kaskoversicherung (Selbstbehalt) gedeckt ist, beim dem Betroffenen nicht ersetzt. Diese Konstellation führt oft dazu, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung folgt. Der Rechtsanwalt kann hier durch eine eingehende Informationsaufnahme unter Hinterfragung von Details den Grundstein für ein erfolgreiches Gerichtsverfahren legen, da dabei auch mögliche Risiken im Verfahren erörtert werden. Damit können Schwachpunkte ausgemerzt werden. Ein stichhaltiges Vorbringen im Prozess durch den Rechtsanwalt kann den vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen bereits auf die „richtige Spur“ bringen. Zu berücksichtigen sind neben dem Fahrzeugschaden auch Mietwagenkosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld (bei Körperverletzung), sodass die Unannehmlichkeiten ausreichend entschädigt werden.
Auch im Bereich der Strafen ist der Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Bei einer Lenkererhebung ist die zum angeblichen Tatzeitpunkt lenkende Person zu ermitteln und der Behörde bekannt zu geben. Bei einer Strafverfügung
Mandatsbescheid, Organstrafverfügung oder Anonymverfügung) ist zunächst zu überprüfen, ob der vorgeworfene Sachverhalt richtig ist. Bei Zweifeln sind Erkundigungen einzuholen.
Sollte die Richtigkeit des Tatvorwurfs nach wie vor nicht erwiesen sein, wäre ein Einspruch anzuraten, worauf eine Akteneinsicht folgt. Erst dann stehen der konkrete Verdacht und die zugrundeliegenden Beweismittel fest und kann fundiert dagegen vorgegangen werden. Stets sind aber die Erfolgsaussichten zu berücksichtigen, sodass nicht unnötig Kosten produziert werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann das Vorgehen erleichtern.
Egal ob es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Führerscheinentzug nach dem Führerscheingesetz (FSG) oder Vorwürfe nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) handelt, der Rechtsanwalt kann Sie über die rechtlichen Umstände aufklären, sodass auf dieser Basis entschieden werden kann, ob ein rechtliches Vorgehen überhaupt Sinn macht.
« Zurück zur Übersicht
Hier kann der Rechtsanwalt zunächst beratend zur Seite stehen. Die Ansichten der Betroffenen bei einem Verkehrsunfall sind oft konträr. Zwar steht hinter jedem Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung, doch will keiner der Fahrer die Herabstufung der Versicherungsstufe (Malus) hinnehmen. Damit wird oft das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls bestritten.
Darüber hinaus wird der eigene Schaden, wenn er nicht durch eine Kaskoversicherung (Selbstbehalt) gedeckt ist, beim dem Betroffenen nicht ersetzt. Diese Konstellation führt oft dazu, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung folgt. Der Rechtsanwalt kann hier durch eine eingehende Informationsaufnahme unter Hinterfragung von Details den Grundstein für ein erfolgreiches Gerichtsverfahren legen, da dabei auch mögliche Risiken im Verfahren erörtert werden. Damit können Schwachpunkte ausgemerzt werden. Ein stichhaltiges Vorbringen im Prozess durch den Rechtsanwalt kann den vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen bereits auf die „richtige Spur“ bringen. Zu berücksichtigen sind neben dem Fahrzeugschaden auch Mietwagenkosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld (bei Körperverletzung), sodass die Unannehmlichkeiten ausreichend entschädigt werden.
Auch im Bereich der Strafen ist der Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Bei einer Lenkererhebung ist die zum angeblichen Tatzeitpunkt lenkende Person zu ermitteln und der Behörde bekannt zu geben. Bei einer Strafverfügung
Mandatsbescheid, Organstrafverfügung oder Anonymverfügung) ist zunächst zu überprüfen, ob der vorgeworfene Sachverhalt richtig ist. Bei Zweifeln sind Erkundigungen einzuholen.
Sollte die Richtigkeit des Tatvorwurfs nach wie vor nicht erwiesen sein, wäre ein Einspruch anzuraten, worauf eine Akteneinsicht folgt. Erst dann stehen der konkrete Verdacht und die zugrundeliegenden Beweismittel fest und kann fundiert dagegen vorgegangen werden. Stets sind aber die Erfolgsaussichten zu berücksichtigen, sodass nicht unnötig Kosten produziert werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann das Vorgehen erleichtern.
Egal ob es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Führerscheinentzug nach dem Führerscheingesetz (FSG) oder Vorwürfe nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) handelt, der Rechtsanwalt kann Sie über die rechtlichen Umstände aufklären, sodass auf dieser Basis entschieden werden kann, ob ein rechtliches Vorgehen überhaupt Sinn macht.
« Zurück zur Übersicht