Schadensersatzrecht und Gewährleistungsrecht
Manchmal kommt man in Situationen, in denen man einen finanziellen Schaden erleidet, der von einem anderen zu verantworten ist. Da die Einsicht darüber auf Seiten des Schädigers oft nicht vorliegt, bedarf es juristischer Hilfe und Beistand um die Rechte des Mandanten durchsetzen zu können.
Fälle wie ein Verkehrsunfall, ein rutschiger Gehsteig, ein Kunstfehler eines Arztes, die Nichteinhaltung eines Vertrages oder beispielsweise eine Unachtsamkeit im täglichen Leben ganz allgemein, durch welche ein Schaden entsteht, können zu Schadenersatzforderungen führen.
Das Schadenersatzrecht gibt hier eindeutige Regeln vor, die im Rahmen einer Rechtsberatung zu erörtern sind. Es kommt manchmal auf das Ausmaß des Verschuldens an, nach dem sich die Höhe des Schadenersatzbetrages bemisst. In der Regel wird Schadenersatz in Geld abgegolten.
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kommt in der Praxis kaum vor. Ab der Geltendmachung von Schadenersatz können Verzugszinsen für den Schadensbetrag verlangt werden. Grundlage für Schadenersatz ist natürlich der Schaden, aber auch das Verschulden des Schädigers.
Bei Verkehrsunfällen liegt das Verschulden meist in der Übertretung einer Norm der StVO (Straßenverkehrsordnung), welches Verhalten zu einem Verkehrsunfall mit Sach-, aber auch Personenschaden führen kann.
Bei einem Personenschaden wird neben den Heilungskosten auch Schmerzengeld bezahlt. Das Schmerzengeld ist abhängig von der Schmerzintensität und der Dauer der erlittenen Schmerzen.
Auch seelische Schmerzen kommen in Betracht wie beispielsweise Depressionen, das Burn-out-Syndrom (auch im Zusammenhang mit Mobbing), Schlaflosigkeit, Angstzustände etc..
Die Formen des Schadens sind vielfältig, so auch die Möglichkeiten dafür Ersatz zu fordern. Ein Beratungsgespräch kann dabei Aufschluss über die rechtlichen Möglichkeiten geben.
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Fälle wie ein Verkehrsunfall, ein rutschiger Gehsteig, ein Kunstfehler eines Arztes, die Nichteinhaltung eines Vertrages oder beispielsweise eine Unachtsamkeit im täglichen Leben ganz allgemein, durch welche ein Schaden entsteht, können zu Schadenersatzforderungen führen.
Das Schadenersatzrecht gibt hier eindeutige Regeln vor, die im Rahmen einer Rechtsberatung zu erörtern sind. Es kommt manchmal auf das Ausmaß des Verschuldens an, nach dem sich die Höhe des Schadenersatzbetrages bemisst. In der Regel wird Schadenersatz in Geld abgegolten.
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kommt in der Praxis kaum vor. Ab der Geltendmachung von Schadenersatz können Verzugszinsen für den Schadensbetrag verlangt werden. Grundlage für Schadenersatz ist natürlich der Schaden, aber auch das Verschulden des Schädigers.
Bei Verkehrsunfällen liegt das Verschulden meist in der Übertretung einer Norm der StVO (Straßenverkehrsordnung), welches Verhalten zu einem Verkehrsunfall mit Sach-, aber auch Personenschaden führen kann.
Bei einem Personenschaden wird neben den Heilungskosten auch Schmerzengeld bezahlt. Das Schmerzengeld ist abhängig von der Schmerzintensität und der Dauer der erlittenen Schmerzen.
Auch seelische Schmerzen kommen in Betracht wie beispielsweise Depressionen, das Burn-out-Syndrom (auch im Zusammenhang mit Mobbing), Schlaflosigkeit, Angstzustände etc..
Die Formen des Schadens sind vielfältig, so auch die Möglichkeiten dafür Ersatz zu fordern. Ein Beratungsgespräch kann dabei Aufschluss über die rechtlichen Möglichkeiten geben.
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