Insolvenzrecht
Leider erlangt das Insolvenzrecht immer mehr an Bedeutung. In der Vergangenheit hat sogar das europäische Insolvenzrecht im Zusammenhang mit der Hypo-Alpe-Adria für Aufsehen gesorgt, da neue Wege der Entschuldung gegangen wurden.
Generell kann ein Insolvenzverfahren auch eine große Chance sowohl für Private, als auch für Unternehmen bedeuten. Beispielsweise bedeutet ein Sanierungsverfahren, bei welchem innerhalb von zwei Jahren 20% der Schulden bezahlt werden müssen, immerhin eine Entschuldung von 80%, womit das Unternehmen in der Regel gestärkt aus dem Sanierungsverfahren wieder in den unternehmerischen Alltag eintritt.
Problematisch kann manchmal eine Insolvenzverschleppung sein, bei der die Zahlungsunfähigkeit bereits seit längerer Zeit besteht und kein Konkursantrag gestellt wurde. Eine Haftung der Geschäftsleitung (Geschäftsführer) kann daraus resultieren. Auch dürfen im Zusammenhang mit einer Insolvenz die Gläubiger nicht unterschiedlich behandelt werden und schon gar nicht mit dem Wissen der Zahlungsunfähigkeit weitere Verbindlichkeiten eingegangen produziert werden, da diese aller Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt werden können. Damit hätte man den Gläubiger hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit getäuscht, was zur Verwirklichung des strafrechtlichen Vergehens des Betruges führen kann.
Im Vorfeld kann auch ein außergerichtlicher Ausgleich, der mit den Gläubigern noch vor einem Insolvenzverfahren wegen der eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit vereinbart wird, Sinn machen. Dadurch gelangt die Liquidationsproblematik in der Regel nicht an die breite Öffentlichkeit und eine Schädigung des guten Rufs wird wahrscheinlich vermieden.
Auch die Geltendmachung von Forderungen gegen Unternehmen, die insolvent sind oder denen die Insolvenz droht, sollte umgehend erfolgen, da ansonsten wichtige Fristen versäumt werden können und der Erfolg umso größer ist, je schneller man tätig wird.
Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Strategien bei vorübergehenden oder dauerhaften finanziellen Engpässen.
Generell kann ein Insolvenzverfahren auch eine große Chance sowohl für Private, als auch für Unternehmen bedeuten. Beispielsweise bedeutet ein Sanierungsverfahren, bei welchem innerhalb von zwei Jahren 20% der Schulden bezahlt werden müssen, immerhin eine Entschuldung von 80%, womit das Unternehmen in der Regel gestärkt aus dem Sanierungsverfahren wieder in den unternehmerischen Alltag eintritt.
Problematisch kann manchmal eine Insolvenzverschleppung sein, bei der die Zahlungsunfähigkeit bereits seit längerer Zeit besteht und kein Konkursantrag gestellt wurde. Eine Haftung der Geschäftsleitung (Geschäftsführer) kann daraus resultieren. Auch dürfen im Zusammenhang mit einer Insolvenz die Gläubiger nicht unterschiedlich behandelt werden und schon gar nicht mit dem Wissen der Zahlungsunfähigkeit weitere Verbindlichkeiten eingegangen produziert werden, da diese aller Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt werden können. Damit hätte man den Gläubiger hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit getäuscht, was zur Verwirklichung des strafrechtlichen Vergehens des Betruges führen kann.
Im Vorfeld kann auch ein außergerichtlicher Ausgleich, der mit den Gläubigern noch vor einem Insolvenzverfahren wegen der eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit vereinbart wird, Sinn machen. Dadurch gelangt die Liquidationsproblematik in der Regel nicht an die breite Öffentlichkeit und eine Schädigung des guten Rufs wird wahrscheinlich vermieden.
Auch die Geltendmachung von Forderungen gegen Unternehmen, die insolvent sind oder denen die Insolvenz droht, sollte umgehend erfolgen, da ansonsten wichtige Fristen versäumt werden können und der Erfolg umso größer ist, je schneller man tätig wird.
Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Strategien bei vorübergehenden oder dauerhaften finanziellen Engpässen.