Dr. Clemens Illichmann Rechtsanwalt Salzburg
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Handelsvertreterrecht
Das rechtliche Verhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter ist kompliziert. Das Handelsvertretergesetz regelt die wesentlichen rechtlichen Punkte. Regelmäßiger Streitpunkt ist die Ausgleichszahlung des Unternehmers an den Handelsvertreter am Ende der Zusammenarbeit. Diese steht dem Handelsvertreter grundsätzlich dafür zu, dass er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt hat bzw. bestehende Kundenbeziehungen vertieft hat. Die Höhe ist gesetzlich mit 12 Monatsbezügen limitiert, doch werden genaue Berechnungsperioden lediglich generell von der Rechtsprechung vorgegeben. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist somit Einzelfallbezogen und meist strittig.

Auch die Provisionen, welche im Handelsvertretervertrag genau festgelegt werden sollten, geben oft Anlass zu Streitigkeiten. Voraussetzung zur Überprüfung der Provisionen ist meist ein Auszug aus den Geschäftsbüchern des Unternehmers, woraus sich ergibt, welche Umsätze dem Handelsvertreter zuzuordnen sind. Der Handelsvertreter kann aber auch einen sog. Buchauszug (relevante Geschäftsunterlagen zu Berechnung der Provision) durch Klage gegenüber dem Unternehmer durchsetzen. Erst dann kann berechnet werden, welche Provisionen geschuldet werden. Dazu dient die Stufenklage, bei der zunächst der Buchauszug gefordert wird, und nach dessen Vorlage kann erst eine konkrete Forderung beziffert werden.

Gerne informieren wir Sie bei einem Beratungsgespräch über die rechtlichen Gegebenheiten.

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