Dr. Clemens Illichmann Rechtsanwalt Salzburg
Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichman - Deutsch  Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichman - Englisch    
Sie brauchen einen rechtlichen Rat?  Klicken Sie hier »
Baurecht
Eine Baustelle ist rechtlich oft eine Herausforderung, wenn Baumängel vorliegen oder zumindest welche behauptet werden bzw. durchzusetzen sind. Dabei ist zunächst der Baumangel genauer unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen. Baumängel können passieren. Als Baufirma fährt man manchmal  günstiger, wenn einvernehmlich eine Lösung gefunden werden kann. So können Kosten eines Gerichtsverfahrens im Vorfeld vermieden werden. Der Sachverständigenbeweis macht ein solches Gerichtsverfahren meist recht teuer.

Auch als Bauherr ist zunächst darauf zu achten, dass der Mangel ausreichend dokumentiert und dem Auftragnehmer bzw. der Baufirma sachlich und detailliert zur Kenntnis gebracht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass von Beginn an die Ernsthaftigkeit und die Stichhaltigkeit der Bemängelung außer Streit stehen. Allenfalls ist der Baumangel im Lichte des konkreten Auftrags zu prüfen, denn das Gewerk muss vom Auftrag gedeckt sein und entsprechend ausgeführt worden sein. Denn nicht nur ein Mangel, sondern auch die nicht auftragsgemäße Ausführung, auch wenn diese keinen Mangel aufweist, stellen rechtliche Mängel darf. Der Baufirma sollte in der Folge aufgefordert werden, binnen einer angemessenen Frist entweder eine Stellungnahme abzugeben, oder die Behebung des Mangels schriftlich anzuerkennen. Auf die laufenden Verjährungsfristen muss hier besonders geachtet werden.

Solle für beide Seiten eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, so ist eine gerichtliche Auseinandersetzung (Bauprozess) unausweichlich. Dabei ist allenfalls eine gerichtliche Beweissicherung zu beantragen, wenn der Beweis entweder durch die umgehend notwendige Sanierung später nicht mehr nachweisbar ist (Gefahr in Verzug), die Baustelle allgemein vorangetrieben werden muss oder der Mangel verändert sich in absehbarer Zeit, sodass dieser von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen später nicht mehr nachgewiesen werden kann.

In der Folge sind vor allem aus rechtlicher Vorsicht Fotos zur Dokumentation anzufertigen, soweit dies möglich und tunlich ist. Weiters ist im Verfahren – je nach Sichtweise der Partei - auf die Feststellung des Mangels bzw. auf die mangelnde Stichhaltigkeit des Vorwurfs eines Mangels hinzuwirken. Durch eingehende Information an den Rechtsanwalt hat dieser die Möglichkeit im Gerichtsverfahren entsprechend effizient zu agieren.

Ein anderer Bereich des Baurechts sind behördliche Verfahren, bei denen um eine behördliche Genehmigung angesucht werden muss oder bei denen Strafen oder Zwangsmaßnahmen durch Behörden wegen eines angeblich nicht bestehenden Baukonsenses bekämpft werden müssen. Das Ansuchen um eine (nachträgliche) Baubewilligung muss allenfalls in Abstimmung mit der Baufirma unter Vorlage  entsprechender Pläne eingereicht werden. So kann allenfalls die fehlende Baubewilligung später noch nachgeholt werden. Das Verfahren muss mit Nachdruck durchgeführt werden und dabei allenfalls auch eine Einigung mit Nachbarn erzielt werden.

Gerne geben wir Ihnen einen rechtlichen Überblick bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

« Zurück zur Übersicht